Satzung des Vereins

Präambel

Die Innovationsregion Hohenlohe ist eine gewachsene Raumschaft mit einzigartiger Konzentration unter anderem von produzierenden Unternehmen, die innovative Technologien herstellen und einsetzen. Diese Raumschaft hat es verstanden, die Veränderung der landwirtschaftlichen Strukturen abzufangen und über viele Jahre eine überdurchschnittliche Beschäftigungssituation zu verwirklichen.

Die Initiative "Innovationsregion Hohenlohe" will erreichen, dass der Standort an den Flüssen Kocher und Jagst im Hohenlohekreis sich mit den steigenden Anforderungen einer modernen Gesellschaft entwickelt und er langfristig das entsprechende Umfeld bieten kann.

Zweck des Vereins

Zweck des Vereins ist entsprechend der Präambel die Darstellung des gewachsenen einzigartigen Standortes der Kocher-Jagst-Innovationsregion im Hohenlohekreis mit ihren Vorzügen, die sie attraktiv machen für Arbeitnehmer, Industrie und den tertiären Bildungsbereich sowie die Schaffung und Förderung der Rahmenbedingungen für eine Weiterentwicklung dieses Raumes in kultureller, sportlicher, logistischer und wirtschaftlicher Art.
Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Vergabe von Forschungsaufträgen, Organisation und Durchführung oder Förderung von Veranstaltungen vortragender wissenschaftlicher, kultureller und informativer Art sowie der Aus- und Weiterbildung, der Technologieakzeptanz, des Sports, der Kultur und der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.

Beitritt

Wir sind froh über Ihr Interesse an unserem Verein und selbstverständlich auch über neue Mitglieder. Die Beitragsordnung finden Sie hier im Anschluss und ein Beitrittsformular steht zum Herunterladen zur Verfügung.

Beitragsordnung:
Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Der Jahresbeitrag beträgt 1300 Euro für juristische Personen und 300 Euro für öffentlich rechtliche Gebietskörperschaften und natürliche Personen. Er ist am 1. Februar eines jeden Jahres fällig bzw. mit Eintritt in den Verein. Der Beitragseinzug erfolgt einmal im Jahr per Lastschrift. Hierzu ist dem Schatzmeister das jeweilige Einzugskonto schriftlich zu benennen. Änderungen des Einzugskontos sind dem Schatzmeister unverzüglich, spätestens bis jeweils zum 31. Dezember jeden Jahres schriftlich mitzuteilen. Beitragsrückerstattungen aufgrund von Kündigung bzw. Vereinsaustritt während des Kalenderjahres werden nicht vorgenommen.

Sollten Sie Fragen haben, nehmen Sie doch bitte einfach persönlich mit uns Kontakt auf.

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